Terminvereinbarungen
und
Ausfallhonorare
Wird ein abgestimmter Termin durch die Klientin/den Klienten nicht wahrgenommen, schuldet sie/er der Beraterin ein Ausfallhonorar in Höhe von 100%. Die Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn spätestens 48 Stunden vorher eine Absage seitens der Klientin/dem Klienten erfolgte oder der Termin aufgrund einer akuten Erkrankung kurzfristig ausfallen muss. In einem derartigen Fall besteht die Verpflichtung, die Beraterin schnellstmöglich zu informieren und ggf. (mit ärztlichem Attest) einen Nachweis über eine akute Erkrankung vorzulegen.